Beachvolleyball

Wir sind eine bunt gemischte Gruppe, die Spaß daran hat, eine nette Runde Beachvolleyball im Sand zu spielen 🏐🌞

Unser Beachfeld lädt in den warmen Monaten (ca. April - Oktober) zum gemeinsamen Spielen ein. Im Winter trainieren wir in der Berghalle. 

Trainingszeiten: 

  • Jugend U18 (Fortgeschrittene): montags 17.30 - 19.00 Uhr
  • Jugend U12 (Einsteiger ab 8 Jahre): freitags 16.15 - 17.15 Uhr (Winter)
  • Damen: dienstags 20.00 - 21.30 Uhr
  • Herren: mittwochs 20.00 - 21.30 Uhr
  • Freizeit (mixed - nur im Sommer): freitags um 18 Uhr (bei gutem Wetter mit anschließendem Grillen und nettem Beisammensein)

Trainingsort: Beachfeld Wippingen (im Winter: in der Berghalle)

Kontakt: beachvolleyball-leitung@svwippingen1948.com

Auf Wunsch bekommen Abteilungsmitglieder einen Schlüssel für das Beachfeld und können es eigenständig nutzen (bis auf unsere festen Trainingszeiten). Wenn ihr Interesse an einer Mitgliedschaft in unserer Beachvolleyball-Abteilung habt, füllt gerne das Beitrittsformular aus (bitte beachtet, dass eine Mitgliedschaft im Hauptverein Voraussetzung ist!).

Unsere Jahresbeiträge lauten wie folgt:

  • Erwachsene (ab 18 Jahren): 20 Euro / Jahr
  • Ermäßigt (Schüler:innen ab 12 Jahren, Student:innen, FSJ... - bitte Nachweis erbringen): 10 Euro / Jahr
  • Familien (bis zu 2 Erwachsene und alle Kinder bis 12 Jahren): 30 Euro
Portrait von Gundi Müller
Gundi Müller
Jugend U18
Portrait von Tanja Woppmann
Tanja Woppmann
Jugend U12 + Damen

Beachvolleyball Platzordnung

1. PLATZORDNUNG

1.1. Die Vorstandsmitglieder üben das Hausrecht auf der Anlage aus.

1.2. Das Betreten der Platzanlage ist vorrangig den Mitgliedern und ihren Gästen gestattet.

1.3. Während der Platzwart den Platz instand setzt, ist dieser gesperrt.

1.4. Ob der Platz bespielbar ist, entscheidet die Abteilungsleitung oder der Platzwart. Den Anordnungen ist Folge zu leisten. Die Unbespielbarkeit der Plätze wird durch ein Schild angezeigt.

1.5. Kinder unter 10 Jahren dürfen den Volleyballplatz nur in Begleitung Erwachsener betreten.

2. SPIELORDNUNG

2.1. Es wird ein faires Miteinander vorausgesetzt. Jeder hat Anspruch darauf, mitzuspielen.

2.2. Der Platz ist so zu verlassen wie er vorgefunden wurde. Es ist auf Sauberkeit zu achten.

3. BEVORRECHTIGTE PLATZBENUTZUNG

3.1. Während eines Turniers besteht für Spieler, die keine Teilnehmer sind, kein Anspruch auf den Platz.

3.2. Während den offiziellen Trainingszeiten besteht für Spieler, die keine Teilnehmer sind, kein Anspruch auf den Platz.

4. KLEIDUNG

Der Platz darf nur in angemessener Sportkleidung bespielt werden.

5. ARBEITSORDNUNG

Pro Jahr wird pro Mitglied eine Arbeitsstunde für Platzpflege angeordnet. Sollte es einem einzelnen Mitglied nicht möglich sein, so werden ersatzweise 12,00 Euro in Rechnung gestellt.

6. ZUWIDERHANDLUNGEN

Der Vorstand des Vereins und der Abteilung hat das Recht, bei Zuwiderhandlungen gegen die Spiel- und Platzordnung Verwarnungen bzw. Geldstrafen bis zur Höhe eines Jahresbeitrages und Platzverbot bis zu einem Monat für jeden einzelnen Fall zu verhängen. Für angerichtete Beschädigung des Vereinseigentums haftet der Schädiger ohne Einschränkung.

7. SCHLUSSBEMERKUNG

Treten Fälle auf, welche durch die vorstehende Ordnung nicht geregelt sind, befinden
über die Behandlung der Sache die anwesenden Vorstandsmitglieder des Vereins und der Abteilung.