Tennis

Wir freuen uns, dass ihr euch für unsere Tennisabteilung interessiert.

Wir sind ca. 100 Mitglieder und haben zwei Sandplätze und ein Tennisheim, mitten im Grünen, auf dem Sportgelände des SV Wippingen 1948 e.V.

Wir haben Spass am Tennisspielen und auch die Jugendarbeit liegt uns sehr am Herzen.

Die Tennisgemeinschaft wird aktiv gelebt, mit altersgemischten Turnieren, Tenniscamp für Kids, gemeinsamen Ausflügen und kleinen Festen, rund um unser schön gelegenes Tennisheim.

Unsere 2 Sandplätze können von April / Mai bis meist Ende Oktober bespielt werden.

Unsere Trainingszeiten

  • Montag ab 17 Uhr (Jugend)
  • Dienstag ab 16 Uhr (Damen 50)
  • Mittwoch ab 15 Uhr (Damen 65)
  • Freitag ab 15 Uhr (offen für alle, die gerne Tennis spielen)

Zu diesen Zeiten sind die Tennisplätze für die anderen Tennisspieler*innen gesperrt.

Wenn ihr Mitglied in der Tennisabteilung des SV Wippingen 1948 e.V. werden möchtet, nehmt Kontakt mit uns auf unter tennis-leitung@svwippingen1948.com

Unsere Abteilungsbeiträge pro Jahr

  • Erwachsene ab 18 J: 40,00 €
  • Ehepaare: 70,00 €
  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr: 15,00 €
  • Schüler, Studenten, Azubis, Bufdis und FSJler (mit Nachweis): 20,00 €
  • Familienbeitrag: 80,00 €

Eine Mitgliedschaft in der Tennisabteilung setzt eine Mitgliedschaft im Hauptverein voraus.

Thomas Holster
Werner Simon

Tennis Platzordnung

1. PLATZORDNUNG

1.1 Die Vorstandsmitglieder üben das Hausrecht auf der Anlage aus.

1.2 Das Betreten der Platzanlage ist nur Mitgliedern und ihren Gästen gestattet.

1.3 Es kann täglich zwischen 6:00 Uhr und 22:00 Uhr gespielt werden.

1.4 Während der Platzwart die Plätze instandsetzt, sind diese gesperrt.

1.5 Ob der Platz bespielbar ist, entscheidet der Abteilungsleiter oder der Sportwart (Platzwart). Den Anordnungen ist Folge zu leisten. Die Unbespielbarkeit der Plätze wird durch ein Schild angezeigt.

1.6 Kinder unter 10 Jahren dürfen den Tennisplatz nur in Begleitung Erwachsener betreten.

 

2. SPIELORDNUNG

2.1 Grundsätzlich hat jeder Spieler Anspruch auf 1 Stunde Spieldauer. Die Spielzeit kann überschritten werden, wenn keine anderen Mitglieder den Platz beanspruchen bzw. in der dafür vorgesehenen Liste eingetragen sind.

2.2 Nach jedem Spiel ist der Platz abzuziehen und die Linien sind zu kehren, im Bedarfsfall ist der Platz zu gießen. Dies hat innerhalb der Spielzeit zu geschehen.

 

3. BEVORRECHTIGTE PLATZBENUTZUNG

3.1 Während eines Turniers können Mitglieder, die nicht am Turnier teilnehmen , die Plätze nicht benutzen.

3.2 Forderungsspiele müssen nicht nach 1 Stunde abgebrochen werden, sie werden jeweils bis zum Ende durchgespielt (2 Gewinnsätze).

3.3 Wenn Trainerstunden angesetzt sind, darf der betreffende Platz nur von den dafür eingeteilten Mitgliedern benutzt werden.

 

4. PLATZBELEGUNGSMODUS

4.1 Jedes Mitglied muss sich vor Spielbeginn in den Belegungsplan eintragen. Es ist jeweils nur eine Eintragung möglich. Eine besondere Regelung für Doppelspiele wird nicht getroffen, da sich durch diesen Eintragungsmodus ein zu häufiges Belegen durch einzelne Mitglieder selbst regelt. Jugendliche werden wie Erwachsene behandelt.

 

5. GÄSTE

5.1 Gäste können von den Mitgliedern mitgebracht werden, wenn sie Mitglieder in einem anderen Verein sind.

5.2 Ortsansässige des Ortsteils Wippingen können nur als Mitglied des Sportvereins zweimal im Jahr die Plätze benutzen. Dies soll ihnen die Entscheidung erleichtern, ob sie den Tennissport ausüben und der Tennisabteilung beitreten wollen. Gebühr pro Gaststunde beträgt 2,00 Euro.

 

6. TENNISKLEIDUNG

6.1 Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen (absatzlos) betreten werden.

 

7. ARBEITSORDNUNG

7.1 Pro Jahr wird pro Mitglied eine Arbeitsstunde für Platzpflege angeordnet. Sollte es einem einzelnen Mitglied nicht möglich sein, so werden ersatzweise 8,00 Euro in Rechnung gestellt. Die Einnahmen aus diesem Fond werden an die Mitglieder verteilt, die Mehrarbeit geleistet haben. Diese Regelung gilt nicht für Schwerbehinderte und passive Mitglieder.

 

8. ZUWIDERHANDLUNGEN

8.1 Der Vorstand hat das Recht, bei Zuwiderhandlungen gegen die Spiel- und Platzordnung Verwarnungen, Geldstrafen bis zur Höhe eines Jahresbeitrages und Platzverbot bis zu einem Monat für jeden einzelnen Fall zu verhängen. Für angerichtete Beschädigung des Clubeigentums haftet der Schädiger ohne Einschränkung.

 

9. SCHLUSSBEMERKUNG

Treten Fälle auf, welche durch die vorstehende Ordnung nicht geregelt sind, befinden über die Behandlung der Sache die anwesenden Vorstandsmitglieder.

 

Stand 08.02.1980